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Zum 1. Oktober 2022 treten durch das Mindestlohnerhöhungsgesetz folgende Änderungen in Kraft:

Erhöhung Mindestlohn

Der aktuell gültige Mindestlohn von € 10,45 wird auf € 12,00 erhöht. 

  • Bitte prüfen Sie Ihre Arbeitsverhältnisse auf etwaige Anpassungen des vereinbarten Entgeltes.

 

Erhöhung Geringfügigkeitsgrenze

Die Geringfügigkeitsgrenze ist ab diesem Zeitpunkt dynamisch und orientiert sich an dem jeweils gültigen Mindestlohn. Dadurch steigt diese ab 1. Oktober 2022 von € 450,00 auf € 520,00. Somit sind neue Arbeitnehmer, die bis € 520,00 verdienen Minijobber und unterliegen keiner Versicherungspflicht.

Für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse gibt es eine Bestandsschutzregelung. Die betroffenen Arbeitnehmer können selbst über ihre beitragsrechtliche Beurteilung entscheiden.

Versicherungspflichtig Beschäftigte mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt in Höhe von € 450,01 bis € 520,00, bleiben aus Gründen des Bestandsschutzes bis zum 31. Dezember 2023 versicherungspflichtig in der Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Allerdings können sich die Beschäftigten bei der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Wenn der jeweilige Antrag bis zum 2. Januar 2023 gestellt wird, wirkt die Befreiung rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022. Andernfalls ab dem Folgemonat der Antragsstellung. Die rückwirkende Befreiung in der Krankenversicherung ist nur möglich, wenn bis zur Befreiung keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.

  • Arbeitgeber müssen bereits zum 1. Oktober 2022 bei ihren betroffenen Arbeitnehmern abfragen, ob sie Gebrauch von der Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht machen oder
  • sie prüfen eine etwaige Anpassung des vereinbarten Entgeltes auf mindestens € 520,01, um die Versicherungspflicht auch über den 31. Dezember 2023 hinaus sicherzustellen.

Gerne können wir Ihnen für die Abfrage beim Arbeitnehmer, bezüglich der Befreiung von der Versicherungspflicht, ein entsprechendes Muster zukommen lassen und stehen Ihnen ebenso bei sonstigen Rückfragen zu diesem Thema gerne zur Verfügung.