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– grunderwerbsteuerauslösende Anteilsvereinigung bzgl. grundbesitzenden Gesellschaften zukünftig schon ab einer Quote von 90%?

Der Koalitionsvertrag, auf den sich CDU/CSU und SPD am 07.02.2018 geeinigt haben, sieht u.a. auch Steuerverschärfungen bei der Grunderwerbsteuer vor. Ziel ist insbesondere die Vermeidung missbräuchlicher Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer mittels Share Deals. Für die konkrete Umsetzung war vorgesehen, den Abschluss der Prüfarbeiten durch Bund und Länder abzuwarten.

Nun haben offenbar die Finanzminister der Länder am 21.06.2018 eine Reform hinsichtlich der sog. Share Deals beschlossen. Die beabsichtigte Reform sieht insb. vor, die Anteilsgrenze zur grunderwerbsteuerauslösenden Anteilsvereinigung bzgl. grundbesitzenden Gesellschaften zukünftig von bislang 95% auf 90% zu senken.

Die Senkung der Anteilsgrenze wird sich v.a. bei  Veräußerungen/Übertragungen grundbesitzender Gesellschaften sowie Umstrukturierungen unter Beteiligung grundbesitzender Gesellschaften auswirken.

Dies bedeutet:
Bislang konnte bei Anteilsübertragungen von grundbesitzenden Gesellschaften das Auslösen von Grunderwerbsteuer i.d.R. dadurch vermieden werden, dass der Anteilserwerb bzw. die „Anteilsvereinigung in einer Hand“ unterhalb einer Quote von 95% erfolgte. Sollte die beschlossene Senkung der schädlichen Anteilsgrenze tatsächlich Gesetz werden, so wäre zukünftig darauf zu achten, dass der Anteilserwerb bzw. die „Anteilsvereinigung in einer Hand“ unterhalb einer Quote von 90% erfolgt.

Gerne beraten wir Sie im Rahmen von geplanten Anteilsübertragungen und Umstrukturierungen auch im Hinblick auf die oft unterschätzten steuerlichen Auswirkungen.

 

Dr. Carl & Partner mbB Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwälte, Promenade 18, 91522 Ansbach

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