dcp-logo-light
  • Ansbach
  • Technologiepark 8
  • 0981 970450
  • info@d-c-p.de
  • Feuchtwangen
  • Hindenburgstr. 30
  • 09852 2580
  • info@d-c-p.de

Öffnungszeiten

Mo. - Do.
08:00 - 17:00 Uhr
Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Nun also doch: Die Finanzverwaltung veröffentlichte am 28. November 2019 das neu gefasste BMF-Schreiben zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die Neufassung ersetzt die früheren GoBD und die Regelung des neuen BMF-Schreibens gelten bereits ab dem 1. Januar 2020.

Die aktuelle Fassung bringt aber nur punktuelle Änderungen mit sich, die Struktur des Schreibens ist unverändert, es bringt jedoch in vielen Punkten Klarheit und verschärft teilweise die bislang geltenden Regelungen. Zusammen mit den Schreiben wurden ein weiteres Dokument mit ergänzenden Informationen zur Datenträgerüberlassung veröffentlicht. Dieses Dokument soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen eine Hilfestellung bei der Bereitstellung von Daten im Rahmen einer Außenprüfung liefern, um die erforderlichen Strukturinformationen in maschinell auswertbarer Form bereitstellen zu können.

Hinsichtlich der Aufzeichnungspflichten werden die „Zügel“ weiter angezogen. So sind die Ausnahmen von der Einzelaufzeichnungspflicht noch deutlich enger formuliert worden, als dies bislang der Fall war. So gilt bei der Verwendung eines elektronischen Kassensystems stets die Einzelaufzeichnungspflicht. Aus der Soll-Formulierung, dass die Kasseneinnahmen- und Ausgaben täglich festzuhalten sind, in nunmehr eine Verpflichtung geworden. Die Vereinfachungsregelung, dass die Verbuchung von laufenden Geschäftsvorfällen auch periodenweise möglich ist, wurde ebenfalls deutlich verschärft und ist nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Auch im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchungen, Belegsicherung und dem Belegwesen haben punktuell verschärfende, aber auch vereinfachende Regelungen Einzug gehalten. Umfassend neu geregt ist die Vorgehensweise in den Fällen von Rechnungen, welche auf elektronischem Wege eingegangen sind.

Unternehmern ist dringend anzuraten, sich in Vorbereitung auf das Jahr 2020 mit den Änderungen bei den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu befassen.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Dr. Carl & Partner mbB Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwälte, Technologiepark 8, 91522 Ansbach
Zweigstelle Feuchtwangen: Hindenburgstraße 30, 91555 Feuchtwangen