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Nach der DSGVO haften nicht nur die Unternehmen, sondern auch Behörden und natürliche Personen. Dies zeigt ein Blick auf Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Danach bezeichnet der Ausdruck „Verantwortlicher“ die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.
In der Vergangenheit wurden schon mehrmals gegen natürliche Personen Bußgelder verhängt.

Jüngst verhängte der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg eine Geldbuße in Höhe von € 1.400,00 gegen einen Polizeibeamten.

Laut Pressemitteilung des LfDI Baden-Württemberg lag diesem folgender Sachverhalt zu Grunde:

„Der Polizeibeamte fragte ohne dienstlichen Bezug unter Verwendung seiner dienstlichen Benutzerkennung über das Zentrale Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) des Kraftfahrbundesamtes die Halterdaten bezüglich des Kfz-Kennzeichens einer privaten Zufallsbekanntschaft ab. Mit den so gewonnenen Personalien führte er im Anschluss eine so genannte SARS-Anfrage bei der Bundesnetzagentur durch, bei welcher er neben den Personendaten der Geschädigten auch die dort hinterlegten Festnetz- und Mobilfunknummern erfragte. Unter Verwendung der so erlangten Mobilfunknummer nahm der Polizeibeamte – ohne dienstliche Veranlassung oder Einwilligung der Geschädigten – telefonisch Kontakt mit dieser auf.“ (Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfdi-baden-wuerttemberg-verhaengt-erstes-bussgeld-gegen-polizeibeamten/)

Der DSGVO-Verstoß liegt hier klar auf der Hand.

Aber auch gegen einzelne Mitarbeiter von Unternehmen wurden schon Bußgelder verhängt. Dies ist jedoch nur im Einzel- und Ausnahmefall möglich, wenn die rechtverletzende Handlung dem Unternehmen nicht zugerechnet werden kann. Hierfür muss sich das Unternehmen exkulpieren können. Dies ist nur mit einer ausreichenden Datenschutzdokumentation zur Erfüllung der Rechenschafts- und Nachweispflichten möglich.

Hat Ihr Unternehmen schon ein Datenschutzmanagementsystem aufgebaut? Wir helfen Ihnen dabei!

Dr. Carl & Partner mbB Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwälte, Technologiepark 8, 91522 Ansbach
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