In vielen Pensionszusagen von Gesellschafter-Geschäftsführern finden sich Widerrufsvorbehalte wegen wirtschaftlicher Notlage und/oder Störung der Geschäftsgrundlage. Somit sind die Pensionszusagen nicht insolvenzfest.
Doch dies können Sie nun ändern. Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht Tanja Walterspacher und Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht erläutern Ihnen die Thematik.