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Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind normalerweise nur bis zu € 1.250,00 jährlich steuerlich absetzbar. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 15. Dezember 2016 entschieden, dass dieser Höchstbetrag jedoch personenbezogen zu verstehen ist. Nutzen mehrere Personen gemeinsam ein Arbeitszimmer, kann jeder die seinem Anteil entsprechenden und von ihm getragenen Aufwendungen als Werbungskosten abziehen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Dr. Carl & Partner mbB Wirtschaftsprüfer I Steuerberater I Rechtsanwälte