Bisher war unklar, bis zu welchem Zeitpunkt ein Antrag auf Günstigerprüfung gestellt werden kann. Mit Urteil vom 12.05.2015 hat der BFH nun entschieden, dass der Steuerpflichtige diese Günstigerprüfung – sofern ihm bei Erstellung seiner Steuererklärung sämtliche Kapitaleinkünfte vorliegen – mit Abgabe der Steuererklärung stellen muss. Zur Wahl der optimalen Besteuerung ist es daher zwingend notwendig, dem steuerlichen Berater bei Erstellung der Einkommensteuererklärung sämtliche Bescheinigungen über Kapitalerträge vorzulegen, da zu diesem Zeitpunkt über einen Antrag auf Günstigerprüfung entschieden werden muss.
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