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Mit diesem Beitrag möchten wir Sie über folgendes aktuelles Urteil informieren:

Urteil OLG Frankfurt a. Main vom 7. November 2019, AZ: 22 U 16/19

Fiktive Abrechnung weiterhin möglich

Der Sachverhalt:

Fiktive Abrechnung weiterhin möglich

Das Urteil:

Das LG Darmstadt hatte entschieden, dass eine fiktive Abrechnung eines Schadens nicht möglich und die fiktive Abrechnung gar nicht mehr zulässig sei.

Das OLG Frankfurt hat über dieses Urteil entschieden, dass der Ausschluss der fiktiven Abrechnung gesetzeswidrig ist und hat die Berufung verworfen.

Fazit:

Einige Versicherungen versuchen der fiktiven Abrechnung zu entgehen. Das OLG Frankfurt hat jedoch entschieden, dass die fiktive Abrechnung nicht ausgeschlossen werden kann. Demnach sind weiterhin fiktive Abrechnungen möglich, auch wenn diese nicht im Interesse der Versicherungsgesellschaften sind. Die Revision zum BGH wurde zugelassen, es bleibt abzuwarten, ob die Versicherungsgesellschaft diese durchführt.